Die Schule ist bemüht ein Abwechslungsreiches Schuljahr zu gestalten und macht Aktionen und Projekttage, die oft nur durch die Mitarbeit der Eltern durchgeführt werden und gelingen können.
Bei der Astrid-Lindgren-Woche, bei Schulausflügen, Wandertagen, Projekttagen, Klassenfesten, Sport- und Hortfesten oder beim Adventsbasteln, sind Eltern als Teilnehmer und Helfer gern gesehen. Förderkreis und Schulgarten aber brauchen auch die helfenden Hände der Eltern.
Eltern und Großeltern können als Lesepaten die Freude am Lesen vermitteln in dem sie in den Schulklassen vorlesen.
Ideen, wie Elterncafe oder der Treffpunkt “Schulbibliothek“ können nur mit Hilfe der Eltern realisiert werden.
Liebe Eltern, habt ihr noch mehr Ideen und möchtet euch beteiligen?
… na dann los!
Wir Eltern kümmern uns um gute Rahmenbedingungen in dem wir:
Eltern sind wichtige Partner für die Kinder und die Schule.
Zur Kommunikation nutzen wir Elternversammlungen, Lehrersprechstunden, das Gespräch mit Lehrern und Horterziehern, aber auch das Hausaufgabenheft und bestätigen unsere Kenntnisnahme mit Unterschrift. Wichtig ist auch die gegenseitige Information bei Krankheit, oder Problemen mit Lehrern oder Mitschülern, aber auch Adressänderungen oder ggf. Veränderungen in der eigenen Lebenssituation, wenn diese Einfluss auf Kinder und Schule haben.
Gute Mitgestaltungsmöglichkeiten der Partnerschaft Eltern-Schule sind auch die Schulgremien, Schulaktionen oder Klassenveranstaltungen.
Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Anregungen der Eltern zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung des Unterrichts sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die Elternversammlung entscheidet im Einvernehmen mit der Klassenkonferenz über die schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung anstelle der Notengebung sowie über das Aufrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe an Stelle der Versetzung.
Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit Einverständnis ihrer Eltern behandelt werden.
Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Elternsprecherinnen oder Elternsprecher.
Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule.
Die Elternkonferenz kann Versammlungen aller Eltern der Schule einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten.
Die Elternkonferenz wählt eine Schulelternsprecherin oder einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Elternkonferenz wählt aus dem Kreis der Eltern der Schule die Mitglieder der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremieum der Schule und setzt sich aus Elternvertreter, Lehrervertreter und Schulleitung zusammen. Bei bestimmten Angelegenheiten gehören auch gewählte Schülersprecher dazu.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Die Schulkonferenz entscheidet insbesondere über
Der Vorsitz der Schulkonferenz vertritt mit der Schulleitung die Schule nach außen.